Aktionsprogramm

Sportintern gilt der Landessportbund NRW als führend bei der Umsetzung von präventiven Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Um die Akzeptanz der bestehenden Maßnahmen zu erhöhen und die Möglichkeiten der Intervention auszubauen, haben das Präsidium des Landessportbundes und der Vorstand der Sportjugend NRW nun ein 10-Punkte-Aktionsprogramm beschlossen.

  1. Entwicklung von fachspezifischen Präventionskonzepten
    Die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes werden aufgefordert, individuelle bzw. fachspezifische Präventionskonzepte für ihren Verband bzw. Bund zu entwickeln. Der Landessportbund wird die Konzeptentwicklung mit einem Leitfaden begleitend unterstützen.
  2.  
  3. Information und Sensibilisierung
     
    Die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Seminaren für Fachverbände, Bünde und Sportvereine wird weiterhin über VIBSS sichergestellt. Weiterhin wird eine Informationsveranstaltung für hauptberufliche Mitarbeiter/innen durchgeführt. 
  4.  
  5. Entwicklung eines Elternratgebers
    Im Rahmen der Verbesserung der Information wird ein Elternratgeber entwickelt.
  6.  
  7. Qualifizierung von Ansprechpersonen
    Die Qualifizierung von Ansprechpersonen als Erstberatungsstelle durch den Landessportbund wird konzeptionell erarbeitet und allen Mitgliedsorganisationen angeboten. 
  8.  
  9. Erarbeitung eines Interventionsleitfadens
    Es wird ein Interventionsleitfaden für Vereinsvorstände für das Verhalten im Krisenfall und Verdachtsfall erarbeitet und flächendeckend an die Vereine in Nordrhein-Westfalen verteilt. 
  10.  
  11. Verbindlicher Qualifizierungsbaustein
    Die Thematik der "Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport" wird verbindlicher Bestandteil der Lizenzausbildungen des Landessportbundes. 
  12.  
  13. Ehrenkodex
    Am Ende jeder Lizenzmaßnahme wird der Ehrenkodex von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterzeichnet. Die freiwillige Selbstverpflichtung (Ehrenkodex) soll darüber hinaus von allen bereits in der Jugendarbeit tätigen Betreuerinnen und Betreuern (ÜL und Ehrenamt) unterschrieben werden. Der neu erarbeitete, "themenübergreifende" Ehrenkodex wird ab Januar 2012 zur Verfügung stehen. 
  14.  
  15. Erweitertes Führungszeugnis
    Die generelle Einführung des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird nicht befürwortet (keine gesetzliche Grundlage). Im Rahmen der Entwicklung eines Präventionskonzepts einer Mitgliedsorganisation (siehe Punkt 1) wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auch für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen, wenn deren Funktion ein hohes Gefährdungspotential beinhaltet. Dabei sollten u.a. folgende Kriterien berücksichtigt werden:
    - Kontakthäufigkeit,
    - Betreuungssituation in Ferienfreizeiten mit Übernachtungen,
    - Vereinsfahrten zu Wettkämpfen mit Übernachtungen,
    - Grad der Abhängigkeit (Spitzensport versus Breitensport),
    - Sportart.
  16.  
  17. Ausbau der Kooperationen
    Die Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz NRW (AJS) und anderen Fachstellen wird ausgebaut und weiter vernetzt. 
  18.  
  19. Jährliche Berichterstattung
    Es wird einmal im Jahr im Präsidium über den Stand der Umsetzung des Aktionsprogramms berichtet. 
  20.  

Ansprechpartnerin

  • Sahle, Dorota

    Referentin Gender Mainstreaming, Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
    Telefon: 0203 7381-847
    Telefax: ---
    Direktkontakt
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