Sportpauschale

Aktuelle Entwicklungen

Sportpauschale Kürten: Bis 2016 gebunden an den Stärkungspakt NRW - Richtlinien vertagt

Stellungnahme des Sportministeriums: "Durch das Stärkungspaktgesetzt NRW werden die bisherigen Möglichkeiten und Verfahren zur Finanzierung von Investitionsvorhaben im Sport mit Hilfe der Sportpauschale nicht weiter eingeschränkt." 

Grundsätzliche Informationen

Die Sportpauschale wird seit 2004 durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen den Kommunen zugewiesen. Die Aufstellung der Mittelzuweisungen  ab 2005 wird hier in der jeweils aktuellen Form hinterlegt. (GFG 2012)

Nachfolgend weitere Unterlagen zum Thema "Sportpauschale" als Download:


Die Kleine Anfrage zum Zwang der Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren für Nothaushalts-Kommunen ist vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet worden.

Die entsprechenden Unterlagen mit der Dokumenten-Nr. 15/1953 können hier abgerufen werden.

Empfehlungen des Landessportbundes NRW zur Unterstützung der kommunalen Sportbünde:

Hier als erstes Beispiel die Einpassung der Sportpauschale in die Sportförderung der Stadt Münster:

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