31.08.2010:
Liebe Verantwortliche in den Einsatzstellen,
auf den FSJ-Informationstreffen im April wurde mehrfach nach Austauschmöglichkeiten für die Anleiter/innen unserer FSJler/innen gefragt. Wir haben diese Anregung umgesetzt und möchten Sie recht herzlich einladen zur
„Fortbildung für Anleiter/innen in den FSJ-Einsatzstellen“.
Mit dieser Maßnahme möchten wir Sie bei ihrer Arbeit unterstützen und Ihnen Tipps für den Umgang mit ihrem/ihrer FSJler/in an die Hand geben.
In dem folgenden Dokument finden Sie einige Informationen über Inhalte der Fortbildung sowie den Anmeldebogen. Da nur noch wenige Plätze frei sind, sollten Sie sich bei Interesse schnellstmöglich melden.
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Anmeldung Anleitertreffen 2010 [PDF: 105 kB] |
31.08.2010:
Liebe Verantwortliche in den Einsatzstellen, liebe FSJler/innen,
viele Teilnehmer/innen im Freiwilligen Sozialen Jahr werden in Kooperation mit den Schulen im Ganztagsbereich eingesetzt. Häufig erfahren wir bereits auf dem Einführungsseminar, dass sich die Teilnehmern/innen besonders in diesem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld Hilfestellungen wünschen.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bildungstage bieten wir deshalb in diesem Jahr vom 05.11. bis 07.11.2010 wieder eine 3-tägige Fortbildung an, die speziell auf die Bedürfnisse unserer FSJler/innen, die im Offenen Ganztag eingesetzt sind, abgestimmt ist.
Im folgendenen Dokument finden Sie weitere Informationen und den Anmeldebogen. Anmeldeschluss ist der 22.09.2010.
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Anmeldung BESS [PDF: 105 kB] |
23.07.2010:
Das Bildungsjahr 2009/2010 neigt sich langsam dem Ende zu.
Wir wünschen allen Teilnehmer/innen, die ihr FSJ beenden alles Gute für die Zukunft und hoffentlich ein erfolgreiches Studium oder eine erfolgreiche Ausbildung.
Wir möchten außerdem all die jenigen, die ihr FSJ jetzt beginnen herzlich willkommen heißen, wünschen euch viel Spaß, einen guten Start und freuen uns euch bald in den Seminaren begrüßen zu dürfen.
18.05.2010:Information zu den Änderungen im Bildungsjahr 2010/2011
Die organisatorische Abwicklung und die finanziellen Unsicherheiten im FSJ-Projekt konnten geklärt werden. Die Fortführung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Sport ist gesichert.
Die ausführlichen Hinweise zu den Änderungen für das Bildungsjahr 2010/2011 finden Sie nachfolgend als Download:
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Informationsschreiben [PDF: 105 kB] |
Wichtig:
Falls Sie bereits Meldeunterlagen an uns gesendet haben, bitten wir Sie das folgende Formular als Ergänzung zu den Meldeunterlagen auszufüllen und per Fax (0203 7381 3874) bis zum 31.05.2010 an uns zurück zu senden, damit eine Vertragserstellung erfolgen kann:
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Ergänzung zu den Meldeunterlagen [PDF: 102 kB] |
Zusammenfassung der Änderungen
Übergangsfinanzierung
Durch die Bundesregierung ist keine Übergangsfinanzierung bis 31.12.2010 möglich.
Der Landessportbund NRW stellt eine Übergangsfinanzierung sicher.
Es liegt eine schriftliche Absichtserklärung des Bundesjugendministeriums für die
finanzielle Förderung von insgesamt 5 Millionen Euro jährlich ab dem 01.01.2011 vor.
Einheitliche Einsatzkostenpauschale
Ab sofort gilt eine einheitliche Einsatzkostenpauschale für KDV und Regel FSJ.
Die Gesamtkosten der Einsatzstelle betragen für alle neuen Verträge (unter
Finanzierungsvorbehalt) monatlich:
Euro 360,-- € (zzgl. 19% Umsatzsteuer) ohne Vorbeschäftigung
Euro 460,-- € (zzgl. 19% Umsatzsteuer) mit Vorbeschäftigung
Dauer des FSJ
ein FSJ dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18
zusammenhängende Monate.
die verpflichtende Dienstzeit für ein FSJ anstelle des Zivildienstes soll ab 01.08.2010 von
bisher 12 auf 8 Monate verkürzt werden.
Weitere Änderungen
Das Taschengeld für die Teilnehmer/innen beträgt zukünftig: Euro 300,-- €
Die Anzahl der Urlaubstage und der Bildungstage richtet sich nach den Dienstmonaten
und wird anteilig berechnet.
Wegen der einheitlichen Einsatzkostenpauschale gibt es keine geförderten
Frauenstellen mehr.
Beim Auswahlverfahren der Teilnehmer/innen ist keine Bevorzugung der
KDV FSJler vor Regel-FSJler/innen aus finanziellen Gründen mehr notwendig.
06.05.2010:Finanzierung des FSJ im Sport in NRW im Bildungsjahr 2010 / 2011
Liebe Projektpartner des FSJ im Sport in NRW,
in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung war festgehalten worden,
die Wehrpflicht und damit auch den Zivildienst auf sechs Monate zu verkürzen. Davon ausgehend wurden verschiedene Änderungen auf den Weg gebracht, die auch das FSJ im Sport in der Finanzierung und Länge der Dienstzeit betreffen. Mit einer Verordnung soll das Verfahren der finanziellen Förderung des FSJ neu geregelt werden. Von dieser Änderung wäre das FSJ im Sport existenziell betroffen.
Eine Grund-Finanzierung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im Sport ist nun gesichert. In den entscheidenden Gesprächen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es gelungen, für den Sport eine Kompensationsregelung zu vereinbaren.
Für das FSJ im Sport stellt der Bund vom 1. Januar 2011 an fünf Millionen Euro bereit.
Die Aufhebung der bisherigen Zuschusspraxis des Bundes für KDV FSJler gilt allerdings bereits für alle Teilnehmer/innen, die ab dem 1. Mai 2010 ihren Dienst in den Einsatzstellen beginnen. Übergangsregelungen für Teilnehmer/innen, die nun in den nächsten Monaten ihren Dienst nach dem 1. Mai beginnen sind noch nicht abschließend geklärt.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen heute noch keine neuen Informationen über den monatlichen Eigenanteil der Einsatzstellen und zur Länge der Dienstzeit für KDV FSJler nennen können.
Wir sind sehr darum bemüht, entsprechende Informationen zusammen zu tragen und Sie verbindlich für das kommende Bildungsjahr 2010 / 2011 zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr FSJ Team
15.03.2010: Krankenkassen-Zusatzbeitrag
In den letzten Tagen wurden zahlreiche FSJler/innen von ihrer Krankenkasse darüber informiert, dass sie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in voller Höhe zu bezahlen haben.
Tatsächlich sind auch die Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres vom Zusatzbeitrag betroffen, den derzeit acht gesetzliche Krankenkassen erheben. Dieser Zusatzbeitrag muss direkt von den FSJlern und anderen Freiwilligen an die Krankenkasse gezahlt werden.
Die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Träger oder die Einsatzstellen schützt die FSJler nicht vor der Zahlungspflicht. Rechtlich gelten Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres als eigenständige Krankenkassenmitglieder. Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, werden daher auch die Teilnehmer des FSJ anschreiben und die Zahlung einfordern.
Die einzige Möglichkeit dem Zusatzbeitrag zu entgehen ist es, von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln. Über 70 Kassen geben für das Jahr 2010 die Garantie keinen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu erheben.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen, sowie ein Infoblatt für Betroffene: