Die Landesregierung hat am 18. März 1959 beschlossen:
"Zur Anerkennung hervorragender sportlicher und turnerischer Leistungen sowie besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in Sport- und Turnorganisationen stiftet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Sportplakette."
Die Verleihungsrichtlinien, Angaben über das Auswahlverfahren und die Ausgestaltung der Sportplakette (Erlass) sowie den Antrag auf Verleihung der Sportplakette finden Sie hier: