Sportplakette des Landes NRW

Die Landesregierung hat am 18. März 1959 beschlossen:

"Zur Anerkennung hervorragender sportlicher und turnerischer Leistungen sowie besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in Sport- und Turnorganisationen stiftet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Sportplakette."

Die Verleihungsrichtlinien, Angaben über das Auswahlverfahren und die Ausgestaltung der Sportplakette (Erlass) sowie den Antrag auf Verleihung der Sportplakette finden Sie hier:

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